15 Jahre Haft für den Fahrer des Schleuserfahrzeugs auf der A 94 in Ampfing
Das Landgericht Traunstein verurteilte am 5. November einen mittlerweile 26-jährigen staatenlosen Mann wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in sechs Fällen, verbotenen Kraftfahrzeugrennens, fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren (wir berichteten mehrfach).
Der Mann hatte als Fahrer eines mit 23 Personen besetzten Kleinbusses am 13. Oktober 2023 gegen drei Uhr auf der Flucht vor der Polizei auf der Bundesautobahn A 94 in Ampfing einen tödlichen Unfall durch äußerst riskante und rücksichtslose Fahrweise verursacht. Bei dem Unfall verloren sieben der geschleusten Personen ihr Leben, darunter ein sechsjähriges Kind. 15 Personen erlitten schwere oder mittelschwere Verletzungen. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Verurteilte befindet sich weiterhin zur Verbüßung der festgesetzten Freiheitsstrafe in Haft.
Das Schwurgericht des Landgerichts Traunstein kam nach sechs Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass trotz überhöhter Geschwindigkeit und überladenen Fahrzeugs ein bedingter Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung festgestellt werden konnte. Zwar lagen aus Sicht der Kammer gewichtige Gesichtspunkte und Tatsachen für die Annahme vor, dass der Angeklagte den Tod der Geschleusten billigend in Kauf genommen hatte, andererseits war nicht auszuschließen, dass der Angeklagte, auch weil er sich selbst gefährdet hatte, auf einen guten Ausgang vertraut hatte. Deshalb stellte die Kammer nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ lediglich ein bewusst fahrlässiges Handeln des Angeklagten fest.
Nach Abwägung aller zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten sprechenden Umstände verhängte die Kammer für die am 13. Oktober 2023 begangene Tat eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Da der Angeklagte auch wegen der Begehung von drei weiteren Straftaten des gewerbsmäßigen und gefährlichen Einschleusens von Ausländern im September 2023zu Freiheitsstrafen von 1,5 Jahren und zweimal 3,5 Jahren verurteilt wurde, war eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Diese setzte die Kammer auf 15 Jahre, also auf die höchstmögliche zeitige Gesamtfreiheitsstrafe, fest.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, Dr. Wolfgang Beckstein, sieht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Bestätigung für die Arbeit der beteiligten Richter und Staatsanwälte. Er betont: „Wir verfolgen weiterhin eine konsequente und harte Linie gegen Schleuser, deren Helfer und Hintermänner. Diese harte Linie hat mit dazu beigetragen, dass die Schleusungen und illegalen Einreisen zurückgegangen sind und aktuell weiter zurückgehen.“
Foto: Georg Barth
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