Zum Glück hatte ein 21-Jähriger einen Rauchmelder und aufmerksame Nachbarn
In der Wohnung eines 21-Jährigen in der Rosenheimer Marienberger Straße schlug der Rauchmelder gestern Abend gegen 19.30 Uhr Alarm. Vor Ort war Brandgeruch bemerkbar und die von Nachbarn alarmierte Rosenheimer Feuerwehr öffnete die Wohnung.
Der 21-Jährige war nicht vor Ort und gab später nach Kontaktaufnahme an, dass er beim Verlassen wohl vergessen habe, den Herd auszuschalten und die Pfanne von der Herdplatte wegzustellen.
Das Essen in der Pfanne fing an zu verbrennen und löste den Alarm aus. Es entstand zum Glück kein Personen- bzw. Sachschaden. Gegen den Rosenheimer wurde ein Bußgeldverfahren aufgrund eines Verstoßes nach den Brandverhütungsvorschriften eingeleitet.
Glück gehabt! Aber gleich wieder ein Bußgeldverfahren …
Die deutsche Straf-, Ordnungs- und Regelwut kennt keine Grenzen.
Im Text ist von einer Wohnung die Rede. Also hat der Verursacher weitere Nachbarn im Gebäude durch sein Verhalten gefährdet. Somit ist die Durchsetzung der geltenden Gesetzeslage durch die Polizei nur folgerichtig. Das hat nichts mit „Regelwut“ zu tun.
Der „Täter“ wird hier keine Gegenwehr leisten, also kann man das auch durchsetzen. Das ist moderne Polizeiarbeit.
Aber er hat es doch nicht absichtlich oder gar böswillig gemacht! Wir sind Menschen und Menschen machen nun mal Fehler! Gott sei Dank ist nichts passiert, aber wem nutzt es, ein Bußgeld zu verhängen? Er ist schon gestraft genug.
@Peterl, bin der gleichen Meinung.
Peterl , bin der gleichen Meinung
@Peterl: Bin der gleichen Meinung.